

Mit Sicherheit gesund
ÄRZTLICHER DIENST DER BUNDESPOLIZEI
Sie sind verantwortlich für die medizinische Versorgung der Angehörigen der Bundespolizei: von der hausärztlichen Betreuung über die Einsatzversorgung bis zur Nachsorge. Sie sorgen dafür, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und Beamte einsatzbereit sind, medizinische Ausstattung verbessert wird und beraten Führungskräfte.
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„Die Arbeit im Ärztlichen Dienst ist vielfältig und abwechslungsreich wie die Aufgaben, Einsatzeinheiten und Einsatzorte der Bundespolizei.“
Dr. Arne Conrad, Arzt bei der Bundespolizei
Ihre Voraussetzungen
- Approbation als Ärztin oder Arzt
- grds. Facharztausbildung: z.B. Allgemein-, Arbeitsmedizin - oder Innere Medizin
- Bereitschaft zur Fortbildung und Spezialisierung
- die deutsche oder eine EU/EWR-Staatsbürgerschaft (sofern Verbeamtung vorgesehen)
- ausreichende physische und psychische Belastbarkeit für die ärztliche Begleitung der Einsatzkräfte
Ansprechpartner/in zu Einstellung und Bewerbung für Polizeiärztinnen und Polizeiärzte
Frau Heidi Geserich
Telefon: 0331-97997 7254
E-Mail bpolp [dot] referat [dot] 72 [dot] P [at] polizei [dot] bund [dot] de
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»Die Arbeit als Polizeisanitäter ist vielfältig und abwechslungsreich wie die Aufgaben, Einsatzeinheiten und Einsatzorte der Bundespolizei.«
Andreas I., Polizeisanitäter
Ihre Voraussetzungen
- Abschluss als Gesundheits- oder Krankenpflegerin/Krankenpfleger, Rettungsassistent/-in oder Notfallsanitäter/-in
- die deutsche oder eine EU/EWR-Staatsbürgerschaft (sofern Verbeamtung vorgesehen)
- ausreichende physische und psychische Belastbarkeit
Prüfen Sie, ob Sie die nötigen Voraussetzungen mitbringen
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„Die Arbeit im Ärztlichen Dienst ist vielfältig und abwechslungsreich wie die Aufgaben, Einsatzeinheiten und Einsatzorte der Bundespolizei.“
Dr. Arne Conrad, Arzt bei der Bundespolizei
Ihre Voraussetzungen
- Berufsausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten
- Bereitschaft zur Fortbildung und Spezialisierung
- die deutsche oder eine EU/EWR-Staatsbürgerschaft (sofern Verbeamtung vorgesehen)
- ausreichende physische und psychische Belastbarkeit
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Weitere Informationen zum polizeiärztlichen Dienst finden Sie in Episode 26 von FUNKDISZIPLIN: