

FAQ
Einstellungsvoraussetzungen
Die kieferorthopädische Behandlung muss zwar nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung, aber zum Zeitpunkt der Einstellung abgeschlossen sein.
Dies hängt vom Einzelfall ab. Bitte kontaktiere unsere Einstellungsberaterinnen und -berater.
Ob du für den Polizeidienst tauglich bist, ist vom Einzelfall abhängig und wird durch unsere Ärzte genau geprüft. Hier erhältst du erste Informationen.
Nein. Wichtig ist nur, dass du körperlich und psychisch gesund bist. Alle Infos dazu findest du hier.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben, kann bei besonderem dienstlichen Interesse eine höhere Altersbegrenzung zugelassen werden: bis zu 35 Jahre im mittleren Dienst und bis zu 39 Jahre im gehobenen Dienst.
Nein. Bewerberinnen und Bewerber benötigen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit.
Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erfährst du für Tätowierungen hier und für Tunnel hier.
Ja, er ist jedoch keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung. Erst bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung beziehungsweise des Grundstudiums benötigst du einen Führerschein der Klasse B.
Du benötigst einen Schwimmpass der Stufe Bronze oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. ein aktuelles deutsches Sportabzeichen mit einer nachweisbaren Schwimmleistung).
Ja. Voraussetzung ist eine nach dem Hauptschulabschluss erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren.
Um ein Studium absolvieren zu können, musst du die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (Fachabitur) erworben haben oder in Kürze erwerben.
Damit deine Bewerbung erfolgreich sein kann, solltest du in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend) sowie im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend) auf deinem Abschlusszeugnis erzielt haben.
In den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend).
Augenlaseroperationen in den letzten sechs Monaten und Tragen von Kontaktlinsen sind nicht zulässig.