Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung enthält Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Die Bundespolizei ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.komm-zur-bundespolizei.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist in Verbindung mit www.bundespolizei.de mit den Vorgaben größtenteils vereinbar. Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei auf  www.komm-zur-bundespolizei.de zugänglich. Allgemeine Informationen finden sich in barrierefreier Sprache auf der www.bundespolizei.de Website wieder. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit wird weiter geprüft und im Rahmen des Möglichen durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass die Zielrichtung von www.komm-zur-bundespolizei.de die gezielte Nachwuchsgewinnung der Bundespolizei für den Polizeivollzugsdienst ist und die entsprechenden Beiträge für die Zielgruppe der Bewerber und Bewerberinnen gestaltet wurden.

 

Leichte Sprache

Die Website www.komm-zur-bundespolizei.de ist aktuell nicht direkt in Leichter Sprache verfügbar. Weitere Informationen und die Möglichkeit für eine Übersetzung in die „Leichte Sprache“ finden Sie unter der „Bundesfachstelle für Barrierefreiheit“

 

Videos

Nicht alle Videos enthalten einen Untertitel. Alternativ kann die Untertitelversion von YouTube auf dem Kanal „bundespolizeikarriere“ genutzt werden.

 

Audios

Audios enthalten keine alternative Textversion. Alternativ kann die Untertitelversion von YouTube auf dem Kanal „bundespolizeikarriere“ genutzt werden.

 

PDF-Dokumente

Bedienelemente, wie die Sortier-Auswahl, Tab- und Akkordeonsteuerung, sind grundsätzlich nutzbar, entsprechen jedoch nicht immer vollständig den erwarteten Bedienkonzepten. Dies betrifft beispielsweise die Tastaturbedienbarkeit von Tab-Modulen.

 

Erstellungsdatum

Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2021 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter folgender Erreichbarkeit an.

Bundespolizeipräsidium
Referat 75
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

E-Mail: bpolp@polizei.bund.de

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht oder nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich zusätzlich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die „Schlichtungsstelle BGG“ hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss auch kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de