FAQ

Einstellungsvoraussetzungen

1. Ist eine Bewerbung nur mit deutscher Staatsbürgerschaft möglich?

Nein, wir machen hier keinen Unterschied. Nur für eine Verbeamtung sind die rechtlichen Vorgaben durch die Bundespolizei einzuhalten. Für eine Verbeamtung benötigen Sie eine deutsche bzw. EU/EWR – Staatsbürgerschaft.

2. Welcher Bildungsabschluss wird benötigt, um sich bei der Bundespolizei bewerben zu können?

Das kommt ganz drauf an! Da unsere Stellen so vielfältig sind, können wir keine Pauschalaussage treffen. Ein Blick in den Stellenmarkt hilft: Dieser bietet die Option, nur Stellenanzeigen passend zur eigenen Qualifikation anzeigen zu lassen (mit Strg-F lässt sich die verlinkte PDF nach Qualifikationen durchsuchen).

3. Werden bei der Stellenauswahl Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt?

Auch wenn wir alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung sehr schätzen, sind Frauen nach § 8 Bundesgleichstellungsgesetz, die in einem Bereich unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen.

4. Kann man mit einer Schwerbehinderung bei der Bundespolizei arbeiten?

Wir legen sehr großen Wert auf Inklusion, weshalb wir uns über Bewerbungen von behinderten Personen freuen. Sollten Sie sich für eine Verwendung im Polizeivollzugsdienst interessieren, sind wir an andere Bestimmungen und Voraussetzungen gebunden. Einzelheiten zu der notwendigen polizeiärztlichen Untersuchung finden Sie hier.

Bewerbung

1. Wie oft kann man sich bei der Bundespolizei bewerben?

Es gibt keine Begrenzung, allerdings sind uns die persönlichen Daten unserer Bewerberinnen und Bewerber so wichtig, dass wir sie nicht speichern. Daher muss jeder weitere Bewerbungsprozess wieder von vorn durchlaufen werden und bedarf einer neuen Anmeldung mit der eigenen Emailadresse.

2. Wie und wann wir man über die weiteren Schritte benachrichtigt?

In der Regel findet der Kontakt via Mail statt. Ein regelmäßiges Prüfen des Postfaches ist daher empfehlenswert. Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus den Personalbereichen melden sich so schnell wie möglich.

3. Müssen die Unterlagen in einer Bewerbungsmappe eingereicht werden?

Nein, das ist nicht notwendig und auch nicht gewünscht. Eine Bewerbung über das Stellenportal ist der richtige und zielführende Weg zur Bundespolizei – Getreu dem Motto: think before print.

4. Welche Anhänge müssen mitgeschickt werden?

Welche Anhänge für die Bewerbung benötigt werden, werden vor Beginn des Bewerbungsprozesses aufgelistet.
In der Regel benötigen wir alle vorhandenen Qualifikationsnachweise. Des Weiteren benötigen wir einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben. Bei der Bewerbung in unserem Stellenmarkt können alle Anhänge über die Upload-Funktion (bevorzugt als PDF-Datei) hochgeladen werden.

5. Müssen Kopien von Zeugnissen beglaubigt sein?

Nein, bei der Bewerbung ist keine Beglaubigung der Zeugnisse notwendig. Falls dies doch notwendig ist, setzen sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Personalbereichen mit Ihnen in Verbindung.

6. An wen kann man sich bei Fragen zur Bewerbung wenden?

Fragen können per E-Mail oder telefonisch an die zuständigen Kontaktpersonen gestellt werden. Diese finden Sie auf der jeweiligen Stellenausschreibung.

7. Wie kann man persönliche Daten ändern?

Da uns alle persönlichen Daten sehr am Herzen liegen, werden keinerlei Informationen unserer Bewerberinnen und Bewerber gespeichert und somit auch keine Benutzerkonten erstellt. Ändern sich allerdings Daten, die für die Bewerbung wichtig sind (z.B. die E-Mailadresse für die weitere Kontaktaufnahme), ist es möglich, diese bei den zuständigen Kontaktpersonen (diese werden in Ihrer Eingangsbestätigung genannt) ändern zu lassen.

Ausbildung & Praktikum

1. Ist eine Verkürzung der Ausbildung möglich?

Ja, eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

2. Gibt es eine Probezeit?

Ja, in der Regel gibt es laut § 3 TVAöD - Besonderer Teil BBiG eine Probezeit von drei Monaten.

3. Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

Laut § 9 TVAöD - Besonderer Teil BBiG gibt es 30 Tage Urlaub bei uns.

4. Zahle ich während der Ausbildung in die Rentenversicherung ein?

Ja, während der Ausbildung wird ganz normal in die Rentenversicherung eingezahlt.

5. Ist es möglich bei der Bundespolizei ein (freiwilliges) Praktikum zu machen?

Ja. Wir bieten Referendariats-, Hochschul- und Schülerpraktika an. Alle Informationen finden sich hier.