Stellenmarkt der Bundespolizei
§ 12 BPolLV: Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r (w/m/d)-Kraftfahrzeugverkehr mit Teilbefugnissen
Kurzinfo
Laufbahn:
gehobener Dienst
Besoldungsgruppe:
A 11 - 13gZ BBesO
Arbeitszeit:
Vollzeit / Teilzeit
Besoldung:
Gehalt ab 3.570 € brutto / Monat
Bewerbungsfrist:
12. September 2025
Dienstbeginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Anzahl der freien Stellen:
1
Einstiegsqualifikation:
Bachelor
Behörde:
BundespolizeipräsidiumReferat 63 - Materialmanagement, Fachpersonal, Sachverständigenwesen und Führerscheinstelle
Dienstort:
Berliner Straße 21-2514467 Potsdam
Job-ID:
2025-487
Tätigkeitsprofil
WIR SIND SICHERHEIT – ob an Land, in der Luft oder auf See. Gemeinsam sind wir ein Team mit und ohne Uniform. Werden Sie Teil einer der größten Sicherheitsbehörden Deutschlands und wirken Sie aktiv mit über 50.000 Kolleginnen und Kollegen an der Sicherheitsstruktur mit.
Das Referat 63 im Bundespolizeipräsidium ist unter anderem verantwortlich für die Fachauf-sicht im Bereich der Polizeitechnik/Materialmanagement, nimmt die Aufgabe als Zentrale Stelle im Bereich Sachverständigenwesen wahr und ist die zentrale Führerscheinstelle der Bundespolizei. Des Weiteren sind wir für die Weiterentwicklung unseres Fachpersonals, die Materialnachweisung und Prozessentwicklung zuständig.
Zur Stärkung des Teams der Zentralen Stelle gem. § 16 (5) KfSachvG suchen wir einen amt-lich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen.
Ihre Aufgaben im Team der Zentralen Stelle:
• Sie übernehmen die Aufgaben als amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen in der Zentralen Stelle gem. §16 (5) KfSachvG für den Fachbereich Prüfung und Begutachtung von Fahrzeugen.
• Sie sind für die Auswertung der durchgeführten Hauptuntersuchungen zuständig und leiten fachliche Schlussfolgerungen ab.
• Sie erstellen Prüfvorgaben und aktualisieren die hierzu notwendigen Vordrucke.
• Sie entwickeln die Sachverständigenausstattung für Ihren Fachbereich weiter und sind für die Betreuung dieser verantwortlich.
• Sie unterstützen bei der Durchführung von Fachaufsichten (Audits).
• Sie führen Fahrzeuguntersuchungen und Fahrerlaubnisprüfungen (anlassbezogen) durch.
• Sie sind fachliche Ansprechperson in allen Belangen zu den Themen Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern gem. § 29 StVZO, Schadengutachten und fahrzeugtechnischen Neuerungen.
Die Besonderheit? Nach erfolgreichem Eignungsauswahlverfahren werden Sie als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter bei der Bundespolizei eingestellt. In unserer polizeifachlichen Unterweisung werden Sie in einer Kombination aus Theorie und Praxis für den Polizeivollzugsdienst fit gemacht. In verschiedenen Modulen lernen Sie die Grundlagen der Polizeiarbeit.
Anforderungsprofil
Sie haben:
- ein erfolgreich mit Diplom (FH) oder Bachelor abgeschlossenes Studium im Bereich Maschinenbau, Elektrotechnik oder Fahrzeugtechnik
- eine mindestens 18-monatige einschlägige Berufserfahrung als amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen. Sollten Sie noch nicht über die notwendige Berufserfahrung oder über die Ausbildung zum amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen verfügen, können Sie diese bei uns erlangen.
- am Tage der Einstellung das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet. Alternativ können wir Sie, sofern Sie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mitbringen, bis zum 42. Lebensjahr berücksichtigen
- eine deutsche, EU/EWR-Staatsbürgerschaft
Das ist für Sie selbstverständlich:
- Sie sind bereit, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des deutschen Grundgesetzes einzutreten
- Sie sind bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Sie sind körperlich für die Verwendung als Polizistin/Polizist geeignet - wird durch einen Sporttest und einen Arzt im Bewerbungszeitraum festgestellt
Was wir bieten
Langfristige Planbarkeit – durch einen sicheren Job im Öffentlichen Dienst.
Polizeizulage - für Ihre Tätigkeit als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter erhalten Sie im ersten Jahr 95 € und ab dem zweiten Jahr 228 € Polizeizulage pro Monat.
Work-Life-Balance - 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung und Teilzeit in verschiedenen Modellen.
Gute Qualifikationen sichern den Arbeitserfolg - Daher bieten wir Ihnen individuelle sowie bedarfsorientierte Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
Der Schutz von Umwelt und Klima ist uns wichtig! - Für Ihren Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bieten wir Ihnen das DeutschlandJobTicket und übernehmen einen Teil der Kosten für Sie.
Hinweise
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen, die wir bei gleicher Eignung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigen.
Soziales Engagement soll belohnt werden - Bei dieser Ausschreibung kann sich ein Ehrenamt positiv auswirken.
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter www.kmk.org/zab
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
