Stellenmarkt der Bundespolizei
Bürosachbearbeiterin/Bürosachbearbeiter (w/m/d) - Personalnebenkosten, Auslandsabfindung
Kurzinfo
Laufbahn:
mittlerer Dienst
Besoldungsgruppe:
A 6m - 8 BBesO
Arbeitszeit:
Vollzeit / Teilzeit
Besoldung:
Gehalt ab 2.830 € brutto / Monat
Bewerbungsfrist:
26. Juni 2025
Dienstbeginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Anzahl der freien Stellen:
1
Einstiegsqualifikation:
Berufsausbildung
Behörde:
BundespolizeipräsidiumReferat 73 - Personalnebenkosten, Auslandsbesoldung
Dienstort:
Berliner Straße 2714467 Potsdam
Job-ID:
2025-248
Tätigkeitsprofil
Sie wollen mit Ihrem Job mehr bewegen und Sicherheit gewährleisten? Als große Sicherheitsbehörde bieten wir Ihnen dafür alle Chancen und Möglichkeiten, denn bei uns wirken Sie aktiv an der deutschen Sicherheitsarchitektur mit.
Als Bürosachbearbeiterin/Bürosachbearbeiter bei der Bundespolizei sind Sie mit unterstützenden Aufgaben
verantwortlich. Sie bearbeiten eigenständig Aufgaben unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen.
Sie sind in einem Team tätig und bearbeiten elektronisch Anträge auf Erstattung von Reisekosten und Trennungsgeld von Angehörigen der Bundespolizei unter Anwendung des Bundesreisekostenrechts und der Trennungsgeldverordnung. Zu Ihren Aufgaben zählt ebenso die Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Anforderungsprofil
Sie haben die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst und Sie sind bereits Regierungssekretärin/Regierungssekretär oder
Sie haben:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation, Fachangestellte/Fachangestellten für Bürokommunikation, Reiseverkehrskauffrau/Reiseverkehrskaufmann oder mindestens dreijährige vergleichbare Verwaltungsausbildung
- eine mindestens 18-monatige einschlägige Berufserfahrung in einem der genannten Bereiche
- am Tage der Einstellung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet
- eine deutsche, EU/EWR-Staatsbürgerschaft
Das ist für Sie selbstverständlich:
- Sie sind bereit, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des deutschen Grundgesetzes einzutreten
- Sie sind bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Sie sind gesundheitlich für die Ausübung der Tätigkeit geeignet
Was wir bieten
Gut versorgt - Als Bundesbehörde bieten wir Ihnen ein sicheres und regelmäßiges Gehalt. Da Sie individuelle Voraussetzungen mitbringen, können sich Ihre Verdienstmöglichkeiten unterscheiden. Unter dem folgenden Link erfahren Sie alle Einzelheiten: https://bezuegerechner.bva.bund.de/
Work-Life-Balance - 30 Tage Urlaub, Gewährung von Gleittagen, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in verschiedenen Modellen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.
Der Schutz von Umwelt und Klima ist uns wichtig! - Für Ihren Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bieten wir Ihnen das DeutschlandJobTicket und übernehmen einen Teil der Kosten für Sie.
Obendrein - Für die verantwortungsvolle Tätigkeit bei einer Sicherheitsbehörde bietet die Bundespolizei eine Stellenzulage in Höhe von 90 Euro.
Hinweise
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen, die wir bei gleicher Eignung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigen.
Menschen mit Behinderungen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und der Bundespolizei-Inklusionsvereinbarung (BIV) bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
Sie sind bereits verbeamtet? Außerhalb der Bundespolizei steht zur Unterlegung des ausgeschriebenen Dienstpostens lediglich eine Planstelle der Wertigkeit der Bes.Gr. A 6 BBesO zur Verfügung. Bewerberinnen/Bewerber externer Behörden können demzufolge nur bis zur Bes.Gr. A 6 BBesO Berücksichtigung finden.
Sofern die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe noch nicht vorliegen, ist (zunächst) die befristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter vorgesehen. Die Eingruppierung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TV EntgO Bund (Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes) in die Entgeltgruppe 6 TVöD.
